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Neu: Das Grüne Rezept / Wichtige Arznei, die aber selbst bezahlt werden muss
Das "modernisierte" Gesundheitswesen hat eine neue Rezeptform hervorgebracht. Auf grünen Formularen, die ansonsten den alten Rezepten ähneln, verschreiben Ärzte nun die Medikamente, die für eine komplette Therapie wichtig sind, von den gesetzlichen Kassen aber nicht erstattet werden. Die neue Rezeptform, so das
Apothekenmagazin "Gesundheit", soll die Notwendigkeit der Einnahme stärker betonen, als dies bei ausschließlich mündlicher Empfehlung der Fall sei.
Das Apothekenmagazin "Gesundheit" 5/2004 liegt in vielen Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
Patientenquittung jetzt auch im Krankenhaus
1.12.2004 - Essen (ots) - Gesetzlich Krankenversicherte, die als Patient im Krankenhaus behandelt werden, können sich jetzt über die vom Krankenhaus erbrachten Leistungen und die dafür von der Krankenkasse zu zahlenden Entgelte informieren lassen. Diese Form der "Patientenquittung" gab es bisher nur im ambulanten Bereich.
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Psychisch Kranke haben Anspruch auf spezielle häusliche Krankenpflege
18.02.2005 - Berlin (ots) - Psychisch kranke Menschen, die zu Hause leben, sollen ab 1. Juli 2005 Anspruch auf spezielle Leistungen der häuslichen Krankenpflege haben. Dieses hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen. "Wir begrüßen diesen Beschluss" so Bernd Tews vom Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa).
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Pflegedokumentation bleibt für die Kassen tabu
21.04.2005 - "Der Bundesdatenschutzbeauftragte stellt klar: eine Rechtsgrundlage für die Datensammelleidenschaft der Kranken- und Pflegekassen gibt es nicht" so Bernd Tews, Geschäftsführer des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). "Wir sind sehr erfreut darüber. Der bpa hatte die Datenschutzbeauftragten auf
Bundes- und Landesebene bereits mehrfach auf die unzulässigen Anforderungen der Kassen aufmerksam gemacht. Insofern sehen wir den neuen Bericht auch als Reaktion auf unsere Interventionen" so Tews.
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Vorsorgeuntersuchungen sind von der Praxisgebühr befreit
04.03.2005 Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung informiert:
Vorsorgeuntersuchungen wie die Untersuchungen zur Früherkennung von Krebs, Schwangerschaftsvorsorge, der Gesundheits-Check-up, die Untersuchungen zur Zahnvorsorge und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr befreit.
Die Vorsorgeuntersuchung beschränkt sich dabei nicht auf die unmittelbare ärztliche Tätigkeit, sondern umfasst auch ein Informationsgespräch des Arztes mit der Patientin und dem Patienten. Auch die anschließende Beratung ist Teil der Vorsorgeuntersuchung und damit nicht praxisgebührpflichtig.
Einen detaillierten Überblick aller Vorsorgemaßnahmen bieten die nachfolgenden Tabellen.
www.bmgs.bund.de/downloads/Vorsorgemassnahmen040305.pdf
Arzt im Urlaub: Keine neue Praxisgebühr
31.05.2005 Vertreter des Hausarztes kassiert nicht noch einmal
Baierbrunn (ots) - Patienten brauchen innerhalb eines Quartals
nicht noch einmal die Praxisgebühr zu bezahlen, wenn sie wegen Urlaub
oder Erkrankung ihres Hausarztes dessen Vertreter aufsuchen müssen.
Das berichtet die Gesundheitszeitschrift "Apotheken Umschau" unter
Berufung auf die Techniker Krankenkasse. Das Prinzip gelte auch im
umgekehrten Fall, wenn zuerst der vertretende Arzt konsultiert werde.
Allerdings sind die Patienten verpflichtet, zum Nachweis für die
bezahlte Praxisgebühr die Quittung zum zweiten Arzt mitzubringen.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 6/2005 A liegt in vielen
Apotheken aus und wird kostenlos an Kunden abgegeben.
Pflegedokumentation bleibt für die Kassen tabu
21.04.2005 Neuer Datenschutzbericht rügt Begehrlichkeiten der Kranken- und Pflegekassen
Regelmäßig fordern Krankenkassen bei Pflegediensten Unterlagen aus der Pflegedokumentation, z.B. Wundprotokolle mit Fotos, an, bevor Leistungen der häuslichen Krankenpflege genehmigt werden. Diese Praxis hat am Dienstag der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, in seinem neuen Tätigkeitsbericht gerügt.
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Ulla Schmidt: Gesundheitsreform ist Wegweiser für die Zukunft unseres Gesundheitswesens
15.03.2005 Bundesministerin Ulla Schmidt zog heute auf einer Veranstaltung im Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung mit Fachleuten aus dem Gesundheitswesen eine Zwischenbilanz der Gesundheitsreform. Dabei erklärte Ulla Schmidt: „Diese Gesundheitsreform ist Wegweiser für die Zukunft unseres Gesundheitswesens. Sie hat Strukturreformen angestoßen, die vor Jahren noch undenkbar gewesen sind. Diese entfalten nun schrittweise ihre Wirkung und leiten einen Kulturwandel im Gesundheitswesen ein - vom Nebeneinander zum Miteinander der verschiedenen Akteure. Und das auf einer gesunden finanziellen Basis - 4 Milliarden Euro Überschuss bei den Kassen sind Beleg dafür."
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Ulla Schmidt: Das neue Hausarztmodell der KV-Hessen....
11.02.2005 Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt: „Die Strukturelemente der Gesundheitsreform greifen. Das zeigt auch das heute vorgestellte Hausarztmodell für Hessen. Das hessische Hausarztmodell macht deutlich, dass die Hausarztmedizin eine hochwertige, anspruchsvolle Disziplin ist.
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Ulla Schmidt: Ausgabenrückgang bei Arzneimitteln zeigt, dass die Gesundheitsreform wirkt
27.01.2005 Die gesetzlichen Krankenkassen gaben im Jahr 2004 über 2,5 Mrd. Euro weniger für Arzneimittel aus als noch ein Jahr zuvor.
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Kostenerstattung ist Patientenrecht
29.11.2004 Die Wahl der Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips ist seit dem 1. Januar 2004 ein verbrieftes Recht des Patienten.
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Endlich! Bundesrat schafft Rechtssicherheit bei Zuzahlung und Barbetrag
16.11.2004 In seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat zwei wichtige Verbesserungen im Sozialhilferecht beschlossen: Die Vereinfachung des Zuzahlungsverfahrens bei Heimbewohnern (für Arztbesuche, Arzneimittel etc.) sowie den Schutz des Besitzstandes des von der Sozialhilfe an Heimbewohner geleisteten zusätzlichen
Barbetrages. Bereits am 22.10.2004 hatte der Bundestag die Änderungen verabschiedet.
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