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Streit um Sondennahrung spitzt sich zu
 
Gemeinsamer Bundesausschuss hält an Richtlinie zur "Enteralen Ernährung" fest und lehnt Überarbeitung ab
Der Gemeinsame Bundesausschuss sieht offenbar keine Möglichkeit, die Richtlinie zur "Enteralen Ernährung" so zu ändern, dass sie den Maßgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) entspricht und kündigt eine gerichtliche Klärung an, sofern das BMGS seine Beanstandungen aufrechterhält.

Der "Machtpoker" geht damit in eine weitere Runde. Für den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) ist die Haltung des Ausschusses nicht nachvollziehbar. Vielmehr begrüßt er ausdrücklich die klare Vorgabe des Ministeriums, nach der die bisherige Indikation der Mangelernährung auch weiterhin als Grundlage sowohl für die Verordnung als auch für die Finanzierung beibehalten
wird.

"Wir vertrauen darauf, dass das Ministerium nunmehr rasch eine entsprechende eigene Regelung trifft. Medizinisch notwendige enterale Ernährung muss auch künftig bei eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung verordnet werden können", so Herbert Mauel, Geschäftsführer des bpa.

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
 
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