Zinsgünstige Darlehen für die Finanzierung zum Wohneigentum, aber auch besonders die steuerlichen Vorteile.
Ein Thema, was eigentlich sehr umfassend ist und nicht so einfach pauschal beantwortet werden kann. Ob es völlig zinsfreie Deckungs-Kredite gibt ist mir nicht bekannt. Es gab oder gibt auch immer noch eine Art Lastenzuschuss vom Versorgungsamt für Spätaussiedler aus dem Osten, Kriegsopfer, oder politisch verfolgte. Kann leider nur Raten dort mal nachzufragen, habe aber Zweifel an den Erfolg. Was es aber 100% gibt, ist hier im einzelnen aufgelistet.
Häuslebauer und Wohnungseigentümer können einen Lastenzuschuss beantragen, wenn sie Geringverdiener sind und eine gewisse monatliche Bruttoeinnahme nicht überschreiten, entscheidend ist auch die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder. Es ist so ähnlich, als hätte man Anspruch auf Wohngeld.
Der Antrag kann bei der Gemeinde oder im Rathaus oder Wohngeldstelle in jeder größeren Stadt, beantragt werden.
siehe auch:
Wohnungsbauförderung und Vermietung öffentlich geförderter Wohnungen
Behinderungsbedingte Baukosten bei Wohnungen oder Kauf eines Hauses. Ich zähle hier mal einige Möglichkeiten auf, der Betroffene muss dann die Richtung selbst wählen, obwohl die Materie sehr Komplex ist, deshalb ist es auch nicht ratsam Rechenbeispiele aufzuführen, da zusätzliche Finanzierungsmöglichkeiten für behinderte Menschen von Bundesland zu Bundesland, Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist. Das Thema könnte trotzdem für die eine oder andere Nachfrage von Interesse sein.
1.) Steuerrecht
Generell kann man fast alles steuerlich geltend machen, was zum Wohnumfeld benötigt wird, damit der Betroffene sich mit einer Behinderung weitestgehend selbständig in seinem neuem zu Hause bewegen kann, sofern es baulich überhaupt möglich ist, Veränderungen vorzunehmen, wie z.B. zusätzliche Bewegungsflächen im Schlafzimmer. Also, Beiderseitige Begeh-/Befahrbarkeit des Bettes, vor Schränken. Im Bad und WC, Mehrbedarf, Eingangs- und Innentüren, lichte Höhe, Verbreiterungen, / Küchenabsenkung, Veränderung des Terrassenzugangs elektrische Anlagen, wie Lichtschalter, Steckdosen, Notrufanlagen bis hin zur beheizbaren Garage, großzügig ausgelegten KfZ-Abstellplätzen oder Rollstuhlgaragen. Es sind hier nur Beispiele, die Latte an Möglichkeiten ist sehr groß, es hängt eigentlich vom Bedarf ab.
Merke: Auch wenn schon eine behindertengerechte Wohnung, bzw. ein Haus gekauft wird, heißt das noch lange nicht, dass es für den Behinderten ausreichend ist.
Es sollte unbedingt eine Bedarfsanalyse vorgenommen werde und das kann nur mit ein autorisierter Architekt. Es gibt hierfür vorgeschriebene Listen vom Finanzamt, wie hoch ein Mehrbedarf in % an Fläche überhaupt sein darf, um notwendige und behindertengerechte Baumaßnahmen durchzuführen, die später
steuerlich abgesetzt werden können. In einem Palast ist zwar viel Bewegungsfreiraum, aber wie soll das dem Finanzamt erklärt werden.
Weiterhin ist es heute immer noch nicht möglich, eine Wohnung computergesteuert auszurüsten, was eigentlich in der Zukunft weitestgehend ein eigenständiges leben als Behinderter in den eigenen 4 Wänden auf lange Zeit ermöglicht. Da ist es auch schwer, wenn's medizinisch begründet wird. Auch ist es nicht ratsam vorbauliche Reserveflächen zu schaffen, wie zum Beispiel für einen späteren Aufzugseinbau, akzeptiert das Finanzamt in der Regel sehr schwer.
Generell gilt aber: und das für "Alles", es sollte niemals etwas unversucht gelassen werden.
Merke: Steuerliche Vorteile sind auch nur dann sinnvoll und möglich, wenn steuerlich absetzbare Einnahmequellen vorhanden sind, aber auch nur dann wenn der Behinderte selbst baut kauft und Einnahmequellen hat oder der Bauherr selbst ein behindertes Familienmitglied bei sich wohnen hat, kann auch Onkel und die liebe Tante sein, sogar bei einer betreuten-, bzw. zweckgebundenen Lebensgemeinschaft.
Wenn sich jemand schon zu Lebzeiten in einer Seniorenanlage einkauft, hat der Käufer meist die Optionen von Bauherren frei, wie behindertengerecht sein neues zu Hause als Ruhesitz für später beschaffen sein soll. Auch wenn das Objekt zum jetzigen Zeitpunkt nicht selbst genutzt, sondern vermietet wird, entstehen aufwendigere Wartungskosten (Erhaltungskosten) die steuerlich absetzbar sind. Zu diesem Thema empfehle ich einen autorisierten Steuerberater aufzusuchen.
2.)Förderung durch Pflegekassen
in maximaler Höhe von 2.500,- Euro Voraussetzung, wenn dadurch eine häusliche Pflege erst ermöglicht oder erleichtert oder eine selbständige Lebensführung
des Pflegebedürftigen gesichert werden kann. Bei einem Neubau zahlt die Pflegeversicherung in der Regel nicht zu, da in der Planung schon alles berücksichtigt sein sollte. Abgesehen es tritt eine nicht vorhersehbare Verschlechterung des Gesundheitszustandes auf, was eine Nachrüstung erfordert. Beim Wohnungskauf sehe ich da keine Probleme, da in der Regel immer umgerüstet werden muss.
3.) Finanzierungsquelle
Jeder der eine Wohnung kauft oder Haus baut oder kauft, sollte folgende Möglichkeiten ausschöpfen, gilt zusätzlich zur Steuerentlastung.
Merke: Alle Aufwendungen, aber bitte abzüglich öffentlicher Förderungen.
Wohnbau-Finanzierungsmöglichkeiten
a) Landeskreditmittel (LAKRA)
Zinsgünstige Darlehen für Behinderte Menschen, kinderreiche und /oder geringverdienende Familien. Auskunft über die Hausbank einholen, da von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedliche Bedingungen.
b) Grundfördermittel (anstelle des bisherigen § 10e EStG)
Achtung: Nur bei Neubau eines Hauses oder Kauf einer Neubauwohnung
8 Jahre lang 5% der Baukosten einschließlich der vollen Bodenpreise, maximal 2.500 Euro.
Bei gebrauchten Immobilien nur noch 2,5% der Anschaffungskosten, maximal 1.250 Euro p.a.. Ausnahme könnte sein, eine Immobilie ist maximal 2 Jahre
alt und wurde noch nicht wohnlich genutzt, dann gilt es wieder 5%.
c) Baukindergeld
in Höhe von 750 Euro pro Nachwuchs, auf die Dauer von ebenfalls 8 Jahren, bzw. innerhalb der 8 Jahre.
d) Besondere Abschreibungsformen für Fremdgenutztes Eigentum.
e) Hypothekenvortilgung
Die Bereitstellung Finanzierungsmittel ist über Lebensversicherungen möglich, die weit vor der Realisierung von Bauen oder Kaufen abgeschlossen werden.
4.) Weitere Staatlich Förderungen
nach dem Vermögensbildungsgesetz, z.B. Vermögenswirksame Leistung (VWL) -gespart in einen Bausparvertrag
Wenn der Bausparvertrag zum Hausbau verwendet wird, gibt ebenfalls ein zusätzliche zinsgünstiges Baudarlehen ( z.B. bei der Bausparkasse)
- oder gespart in einer Vermögensbeteiligung (Aktien, Aktienfondsanteile)
Merke: Die Förderung der VWL ist Einkommensabhängig!
Zu Allerletzt gibt es noch die Wohnungsbauprämie - 10% auf eigene Bauspareinzahlungen
5.) Wohnbauförderung über die Rister-Rente
Es gibt seit neustem noch die Wohnbauförderung über die Rister-Rente eine Art Rentenvorsorgebeleihung, die man sich ja eigentlich selbst aufbaut, mit
ein bisschen Zuschuss vom Staat. Man kann seine eigene Police zinsgünstig beleihen ca. mit 1%.Zinsen Vorausgesetzt es hat sich schon was im Pott
angesammelt.
6.) Der gute Rat
In der Regel ist es ja eine einmalige und weitreichende Entscheidung im Leben, sich wohnlich selbständig zu machen. Es liegt mir am Herzen, dass der
Wunsch nach den eigenen 4 Wänden nicht zum finanziellen Alptraum wird. Daher sollten Sie im Vorfeld über einiges Bescheid wissen.
Ein guter Rat:, wenn Sie sich nicht 100%ig sicher sind, was für Sie eigentlich angemessen ist, lassen Sie sich erst von einer gemeinnützigen Einrichtungen beraten, zum Beispiel vom VdK, einer staatlichen Einrichtung, dem Versorgungsamt oder einer der Wohnberatungsstellen. Die Adressen finden Sie im Behinderten-Ratgeber e.V. unter dem Link - Wohnberatung - Sprechen Sie zuerst mit einem fachkompetenten Sachbearbeiter, aber auch ortsansässige Behindertenbeauftragte sind in der Lage Ihnen zu helfen, wo die netten Helfer zu finden sind, erfahren sie über das Versorgungsamt, dem Stadtrat, dem zuständigen Gemeinderat - oder hier im Behinderten-Ratgeber.
Sprechen Sie dort über Ihr Anliegen, zum Bau- oder Kaufvorhaben einer Immobilie und dessen Fördermöglichkeiten, bevor Sie zu einem Immobilenberater, bzw. zu einer Bank gehen (kostet nichts)! Das heißt, wenn Sie nicht jemanden kennen, der schon einen guten Leumund hat.
Sie haben dann eine bessere Startmöglichkeit. Sie können besser argumentieren, widersprechen und auch besser verhandeln. Und glauben Sie mir, das müssen Sie !. Weiter sollte man Vorsicht walten lassen, sich auch ohne Eigenkapital, auf einer Baufinanzierung einzulassen. Neuerdings machen es immer mehr Banken möglich, weil staatliche Fördermittel im erstem Moment mathematisch und finanzierungstechnisch so attraktiv aussehen, dass Sie glauben könnten, kein Eigenkapital mehr zu benötigt, ja sich die Finanzierung aus einer Art Miete und staatlicher Förderung finanzieren lässt.
Aber mal ganz ehrlich, wer kennt schon die Zinsbelastung oder Lebenserhaltungskosten in den nächsten 5 Jahren, oder habe ich als Behinderter da noch meinen Job.
Meistens müssen Sie dann noch teuere Lebensversicherungen abschließen, deren Bedingungen Sie nicht beeinflussen können.
(Ja, es gibt die Versicherungen, die bis zu 250 Euro - Policen abschließen, ohne Gesundheitsfragen zu stellen)
Sie brauchen nun mal in der Regel mehr Geld, zum Bauen oder zum Kauf einer Immobilie, als ein nichtbehinderter Bauherr.
Es ist leider so, dass manchen die andere Brieftasche näher ist als eine angemessene und kundenorientierte Beratung, ausgenommen sind natürlich diejenigen, die sich davon nicht angesprochen fühlen. Wenn Sie die Grundregel beachten steht dem Glück vom Eigenheim nichts mehr im Weg.
1.. sinnvoll Sparen (Polster-Sicherheit schaffen)
2.. alle aufgezeigten staatlichen Fördermittel ausschöpfen
3.. Viel Wissen vorher aneignen, um als Profi bei den Banken zu verhandeln, (niemals überstürzt entscheiden um nicht auf rosarote Angebote hereinzufallen, denn Sie sollten bei einem Projekt in dieser Größenordnung nicht Lotto spielen, das vermeintliche Superschnäppchen bekommt nur einer von 1000).
Ich hoffe ich konnte damit ein paar nützliche Infos weitergeben.
Heiko Kleinbauer
- Berater-Team des Behinderten-Ratgeber e.V.
e-Mail: Rollibox@t-online.de