Operationsrisiken bei Behinderten erhöht?

Behinderte Menschen lassen sich statistisch öfter operieren oder besser gesagt müssen sich öfter krankheitsbedingt operieren lassen. Oftmals möchten Sie es auch freiwillig um etwaige Behinderungen operativ zu verbessern. So nehmen auch Menschen mit einem Handicap die Leistungen der plastischen Chirurgie in Anspruch wie zum Beispiel die Brustvergrößerung / Brustrekonstuktion. Die Wahrscheinlichkeit zu erkranken scheint bei Menschen mit Handicap höher zu sein als bei nicht-behinderten Menschen. Doch ist das Operationsrisiko auch größer als bei gesunden Menschen? Gehen Behinderte ein unnötiges Risiko ein?

Erhöhtes Risiko bei Behinderten Operationen

Grundsätzlich kann man feststellen, dass ein behinderter Mensch über ganz bestimmte anatomische Besonderheiten verfügt, die er für den Schulbuchmediziner nicht gerade einfach machen eine Operation nach Lehrbuch durchzuführen. Besondere Vorkehrungen müssen getroffen werden und im Idealfall sollte auch ein Arzt oder Chirurg gewählt werden, der bereits eingehende Erfahrungen mit Behinderten-OP’s hat. Das Risiko für einen Operationsfehler (ugs. Kunstfehler) steigt somit ganz natürlich an.

So kommt es leider statistisch immer öfter vor, dass bereits bei Standardoperationen und kleinen Narkosen Herzstillstände beobachtet wurden. Gefäße können anatomisch abnormal ausgebildet sein, was mit einem erhöhten Verletzungsrisiko auf dem OP-Tisch einhergeht. Operationen werden öfter abgebrochen oder improvisiert als einem Lieb sein könnte.

Ein weiteres Beispiel zeigt die Operationssituation von Menschen mit Down-Syndrom, eine äußerlich sofort erkennbare Form der Behinderung. Auch hier sind medizinische Besonderheiten des Patienten vom Operateur zu berücksichtigen um einen problemlosen OP-Verlauf zu gewährleisten. Die Sicherheitsanforderungen und das Briefing an das Klinikpersonal ist selbstverständlich ganz unterschiedlich zum Standardprotokoll um spezifische Risiken zu minimieren.

Behinderung aufgrund von Operation

Leider gibt es auch den umgekehrten Fall zu beklagen, nämlich das sich ein gesunder Mensch oder gar leicht behinderter Mensch operieren lässt und es aufgrund von einem Kunstfehler oder anderen Komplikationen zu Gesundheitsschädigungen kommt, die eine Behinderung begründen.

Auch wenn keinem der Beteiligten damit geholfen ist, so gibt es hierfür ärztliche Malpractise (Dread Desease Versicherungen), die entsprechende Entschädigungen an die betroffenen Patienten ausschütten.

Statistisch gesehen ist der Schlaganfall und dessen Operationsrisiken die am häufigsten angetroffene Ursache eine Behinderung zu erwerben. Schlaganfälle kommen immer häufiger vor und müssen sofort behandelt und ggf. operiert werden. Der Patient kann so zwar weiterleben, ist aber während des Verlaufes seines weiteren Lebens behindert und / oder pflegebedürftig.

Aber auch ganz normale Operationsrisiken können dazu führen, dass man Lähmungen oder andere Behinderungen davonträgt, die im Vorfeld einer OP nicht eingeplant waren. Jeder operativer Eingriff hat trotz moderner Medizin gewisse Restrisiken, dessen muss sich jeder Patient bewusst sein.